Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton für viele online abgeschlossene Verträge Pflicht. In Österreich ist auch von einer Online-Rücktrittsfunktion die Rede. Die neue EU-Regelung soll es Verbraucher:innen erleichtern, bestimmte online abgeschlossene Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie abgeschlossen wurden.
Für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Apartments stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Brauche ich für Online-Buchungen künftig auch einen Widerrufsbutton?
Die beruhigende Antwort: Für klassische Unterkunftsbuchungen mit konkretem Aufenthaltszeitraum in der Regel nein.
Warum das so ist, was der Unterschied zwischen Widerruf und Storno ist und was bei Reiseversicherungen über ERGO zu beachten ist, erklären wir in diesem Blog.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine digitale Funktion, über die Verbraucher:innen bestimmte online abgeschlossene Verträge widerrufen können. Ziel ist es, den Widerruf einfacher und transparenter zu machen.
Die Funktion muss klar erkennbar, leicht zugänglich und eindeutig beschriftet sein. Ein klassischer Button ist dabei nicht zwingend notwendig. Auch ein gut sichtbarer Link kann ausreichen, wenn klar ist, wofür er gedacht ist.
Wichtig ist außerdem: Der Widerruf soll nicht versteckt oder kompliziert sein. Verbraucher:innen sollen nicht lange suchen, sich extra einloggen oder mehrere Umwege nehmen müssen.
Gilt der Widerrufsbutton auch für Hotel- und Ferienwohnungsbuchungen?
Für die klassische Unterkunftsbuchung gilt: Nein, in der Regel nicht.
Wenn ein Gast ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Apartment für einen konkreten Zeitraum bucht, zum Beispiel von 10. bis 14. August, handelt es sich um eine Beherbergungsleistung mit festem Termin. Solche Buchungen sind in der Regel vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen. In Österreich ist diese Ausnahme in § 18 FAGG geregelt. Auch in Deutschland sind klassische Beherbergungsleistungen mit festem Termin vom Widerrufsrecht ausgenommen. Das ergibt sich aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Das bedeutet: Es entsteht kein neues 14-tägiges Widerrufsrecht für Hotelbuchungen. Und wo kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, braucht es auch keinen Widerrufsbutton für die Buchung selbst. Die vereinbarten Stornobedingungen bleiben weiterhin maßgeblich.
Für Gastgeber:innen ist das eine wichtige und gute Nachricht. Denn eine Zimmerbuchung ist nicht mit einem Warenkauf vergleichbar. Ein reserviertes Zimmer für einen bestimmten Zeitraum kann nicht einfach wie ein Produkt zurückgegeben werden. Genau deshalb bleibt die Buchung weiterhin an die gebuchten Konditionen gebunden.
Widerruf ist nicht dasselbe wie Storno
Rund um das Thema kommt es schnell zu Missverständnissen. Deshalb ist die Unterscheidung besonders wichtig:
Ein Widerruf ist ein gesetzliches Verbraucherrecht bei bestimmten online abgeschlossenen Verträgen. Dabei kann ein Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden.
Ein Storno betrifft die Absage oder Änderung einer konkreten Buchung. Hier gelten die Stornobedingungen, die der Betrieb festgelegt und der Gast bei der Buchung akzeptiert hat.
Für Gastgeber:innen heißt das: Der Widerrufsbutton ersetzt keine Stornobedingungen. Und er schafft auch kein neues kostenloses Rücktrittsrecht für Unterkunftsbuchungen.
Flexible Tarife, nicht erstattbare Raten, Frühbucherangebote oder individuelle Stornofristen bleiben weiterhin möglich. Wichtig ist nur, dass diese Konditionen klar und verständlich kommuniziert werden.
Was gilt bei Reiseversicherungen über ERGO?
Ein wichtiger Sonderfall betrifft zusätzlich abgeschlossene Reiseversicherungen.
Wenn Gäste im Zuge der easybooking Online-Buchung eine Versicherung über ERGO abschließen, kann für diesen Versicherungsvertrag ein eigenes Widerrufsrecht bestehen. Dieses betrifft aber ausschließlich die Versicherung – nicht die Unterkunftsbuchung selbst.
Deshalb wird easybooking den entsprechenden Widerrufslink direkt im Versicherungsbereich der Buchungsmaske hinterlegen. So ist für Gäste klar ersichtlich: Dieser Link gehört zur Versicherung und nicht zur Zimmerbuchung.

Das ist wichtig, damit keine falschen Erwartungen entstehen. Gäste sollen auf einen Blick verstehen, dass sie zwar gegebenenfalls die Versicherung widerrufen können, die gebuchte Unterkunft aber weiterhin den vereinbarten Storno- und Tarifbedingungen unterliegt.
Auch ERGO muss den Widerruf im eigenen Prozess entsprechend anbieten, zum Beispiel in Versicherungsunterlagen oder Bestätigungs-E-Mails.
Wann Gastgeber:innen den Widerrufsbutton trotzdem prüfen sollten
Für die reine Unterkunftsbuchung mit konkretem Zeitraum besteht in der Regel kein Handlungsbedarf. Trotzdem lohnt es sich, die eigenen Online-Angebote kurz zu prüfen. Relevant kann der Widerrufsbutton zum Beispiel werden, wenn zusätzlich zur Unterkunft weitere Leistungen online verkauft werden, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Dazu zählen etwa:
- Wertgutscheine ohne konkreten Termin
- Webshop-Produkte oder Merchandise
- digitale Leistungen
- Mitgliedschaften oder Abos
- Zusatzleistungen ohne fixen Leistungszeitraum
- Reiseversicherungen über externe Anbieter
Gerade bei Gutscheinen ist ein genauer Blick sinnvoll. Wird online ein Wertgutschein verkauft, der nicht an einen konkreten Aufenthalt oder Termin gebunden ist, kann das anders zu beurteilen sein als eine klassische Zimmerbuchung.
Was bedeutet das konkret für easybooking-Kund:innen?
Für easybooking-Kund:innen lässt sich das Thema einfach zusammenfassen:
- Bei klassischen Unterkunftsbuchungen ist kein Widerrufsbutton notwendig, wenn die Buchung einen konkreten Aufenthaltszeitraum hat.
- Die vereinbarten Stornobedingungen bleiben weiterhin der maßgebliche Rahmen für die Buchung.
- Bei ERGO-Reiseversicherungen wird der Widerrufslink im passenden Versicherungsbereich der easybooking Buchungsmaske hinterlegt und klar der Versicherung zugeordnet.
- Zusätzliche Online-Angebote wie Gutscheine, Produkte oder Leistungen ohne fixen Termin sollten individuell geprüft werden.
Damit bleibt die Online-Buchung für Gäste verständlich und für Gastgeber:innen planbar.
Fazit: Keine neue Pflicht für die klassische Zimmerbuchung
Der Widerrufsbutton bringt ab Juni 2026 neue Anforderungen für viele Online-Verträge. Für klassische Hotel-, Pensions- und Ferienwohnungsbuchungen mit festem Aufenthaltszeitraum ändert sich dadurch aber in der Regel nichts. Die Buchung bleibt verbindlich. Die vereinbarten Stornobedingungen bleiben gültig. Ein zusätzlicher Widerrufsbutton für die Unterkunftsbuchung selbst ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Fragen & Antworten
Brauchen Hotels ab Juni 2026 einen Widerrufsbutton?
In der Regel nein, wenn es sich um eine klassische Unterkunftsbuchung mit konkretem Aufenthaltszeitraum handelt.
Gilt der Widerrufsbutton für Ferienwohnungen?
Auch Ferienwohnungsbuchungen mit festem An- und Abreisedatum sind in der Regel vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen.
Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Storno?
Ein Widerruf ist ein gesetzliches Verbraucherrecht für bestimmte Verträge. Ein Storno betrifft die Absage einer konkreten Buchung nach den vereinbarten Stornobedingungen.
Gilt der Widerrufsbutton für Gutscheine?
Bei Wertgutscheinen ohne konkreten Termin kann ein Widerrufsrecht bestehen. Solche Angebote sollten individuell geprüft werden.
Was gilt bei Reiseversicherungen über ERGO?
Für den Versicherungsvertrag kann ein eigenes Widerrufsrecht bestehen. Dieses betrifft aber die Versicherung, nicht die Unterkunftsbuchung.






