easybooking ist DSGVO-konform

Als GastgeberIn kümmerst du dich um Ihre Gäste und alles weitere, was zu den täglichen Aufgaben in der Vermietung gehört. Da ist es nachvollziehbar, dass Themen wie die DSGVO nicht im Vordergrund stehen. Aber Achtung: Du als VermieterIn jeder Größenordnung bist verpflichtet, DSGVO-konform zu arbeiten, mit Gästedaten sorgsam umzugehen und deine Webseite mit konformen Kontakt- und Buchungsformularen zu versehen.

JULIA, unsere Gesamtlösung ist DSGVO-konform und damit auch alle Anfrage- und Buchungsformulare sowie das gesamte Hotelprogramm.

 

Ihr Auftragsverarbeitungvertrag mit easybooking

Da wir als Softwareanbieter personenbezogene Daten verarbeiten sind wir verpflichtet sicherzustellen, dass dem Datenverantwortlichen, also unseren Kunden, die nötigen Funktionen zur Verfügung stehen um DSGVO-konform arbeiten zu können. Auch unsere Kunden, die als Datenverantwortliche gelten, sind verpflichtet nur mit jenen zusammen zu arbeiten, die einen entsprechenden Nachweis erbringen können.

Aus diesem Grund stellen wir einen Vertrag zur Datenvereinbarung zur Verfügung. Diese Vereinbarung entspricht den Vorgaben der europäischen Kommission und belegt die Bereitschaft beider Parteien, den gesetzlichen Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu befolgen.

Für Sie ist daher wichtig:

Sollte Ihr Unternehmen von easybooking/zadego betreut werden, so wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung direkt mit der zadego GmbH geschlossen. Bitte laden Sie daher den Vertrag zur Auftragsvereinbarung herunter, füllen Sie diesen aus und versenden Sie ihn entweder postalisch oder per E-Mail an:

zadego GmbH
Anton-Melzer-Straße 10
6020 Innsbruck, Österreich
datenschutz@easybooking.eu

Zum Herunterladen: Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (.pdf Formular)

Als Nutzer unseres PMS Systems können Sie direkt vor Nutzung des Programms, dem Auftragsverarbeitungsvertrag in elektronischer Form zustimmen.